Satzung

     Satzung

Wesentliche Auszüge der Satzung

Unser Verein führt den Namen “Schulverein des Förderzentrums Waren e.V.”.

Der Verein hat seinen Sitz in Waren (Müritz) und ist ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Waren eingetragen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der ausschließliche und unmittelbare Zweck des Vereins ist die Förderung von Erziehung und Bildung,  insbesondere durch Förderung des Sonderpädagogischen Förderzentrums “Pestalozzi” Waren,  seiner Schülerinnen und Schüler.

Beispiele:

– Unterstützung bei der Anschaffung von Lehr- und Lernmittel

– Unterstützung der pädagogischen und fachlichen Anliegen der Schule

– Unterstützung von kulturellen und außerfachlichen Veranstaltungen der Schule

– Unterstützung von bedürftigen Schüler und Schülerinnen

– Unterstützung, die Einwerbung von Drittmitteln und die Trägerschaft von Schulprojekten

– Unterstützung ggf. Vorfinanzierung von Baumaßnahmen und notwendigen Inneneinrichtungen, soweit der Träger der Schule dazu nicht verpflichtet oder wirtschaftlich in der Lage ist.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§§ 51- 68 AO). Die Tätigkeit des Vereins ist selbstlos. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Zweck des Vereins ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet. Mittel dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

Jede natürliche oder juristische Person kann ordentliches Mitglied des Vereins werden. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.

Der Mitgliedsbeitrag eines Kalenderjahres beträgt 8 €.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt.

Die Rechnungsprüfer des Vereins haben nach Ablauf eines Geschäftsjahres die vom Vorstand vorzulegende Jahresrechnung und Vermögensverwaltung rechnerisch und buchmäßig zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.


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