Teststrategie
Das Bildungsministerium teilte uns mit, dass ab 28. 04. an den Schulen des Landes eine Corona – Testpflicht besteht (mit Ausnahme der Prüfungen). Die Testung ist verpflichtend an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen in der Woche.
Schülerinnen und Schüler, die der Testverpflichtung des Bundesgesetzes nicht nachkommen, entscheiden sich damit, nicht an den Präsenzangeboten bzw. dem Unterricht teilzunehmen. Sie erhalten Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung, haben jedoch keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz.
An unserer Schule wurde per 28.04.2021 folgender Schulkonferenzbeschluss gefasst:
Die Tests werden verpflichtend in der Schule durchgeführt. Eine Ausgabe von Tests erfolgt nicht.